§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. These General Terms and Conditions (GTC) apply to all contracts, services, offers and deliveries of the painting company Farbspiel Schoob (hereinafter referred to as “painting company”) to its customers.
2. For the purposes of these Terms and Conditions, a consumer is any natural person who enters into a legal transaction for purposes that are predominantly neither attributable to their commercial nor their independent professional activity (Section 13 of the German Civil Code). An entrepreneur is a natural or legal person or a partnership with legal capacity that, when entering into a legal transaction, acts in the exercise of their commercial or independent professional activity (Section 14 of the German Civil Code).
3. Any differing, conflicting or supplementary terms and conditions of the customer shall not become part of the contract unless Sven Schoob expressly agrees to their validity in writing.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote des Malerfachbetriebs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Malerfachbetriebs oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Arbeitenzustande.
3. Leistungstermine und Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Fertigstellungstermin“ bestätigt wurden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert begonnen und durchgeführt werden können. Dazu gehört insbesondere der freie und sichere Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Gegenstände, Möbel, Böden und technische Geräte in den Arbeitsbereichen vor Beginn der Arbeiten ausreichend gegen Beschädigung und Staub zu schützen oder zu entfernen, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtige Leistung des Malerfachbetriebs vereinbart wurde.
3. Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Kunden in ausreichendem und für die Ausführung der Arbeiten erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zzgl.Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Der Malerfachbetrieb Farbspiel Schoob ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder geliefertes Material zufordern (§ 632a BGB).
3. Für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, gilt: Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ein Abzug von Skonto ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann zulässig, wenn dies vorab ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde. Nach Ablauf der 7-tägigen Frist kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer separaten
Mahnung bedarf.
4. Für Verbraucher fallen im Verzugsfalle Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 5 Abnahme der Leistungen
1. Nach Fertigstellung der Maler-, Lackier- oder Tapezierarbeiten ist der Kunde zur Abnahme der vertragsmäßig erbrachten Leistungen verpflichtet.
2. Kleinere, unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
3. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Malerfachbetrieb dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn der
Malerfachbetrieb zusammen mit der Aufforderung auf diese gesetzliche Folge schriftlich hingewiesen hat.
§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung)
1. Für Mängel der erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbartist.
2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Malerleistungen ein Jahr ab Abnahme.Ausgenommen hiervon sind Arbeiten an einem Bauwerk; hier gilt die gesetzliche
Frist von 5 Jahren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, schriftlich rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Rüge gilt die Leistung als genehmigt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Der Malerfachbetrieb haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Malerfachbetriebs, seiner gesetzlichen Vertreteroder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Malerfachbetrieb nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Materialien, Farben, Tapeten oder sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betreffenden Vertrag Eigentumdes Malerfachbetriebs Farbspiel Schoob.
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
1. Der Malerfachbetrieb ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Auf Verträge zwischen dem Malerfachbetrieb und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Malerfachbetriebs (Moers).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).